Dienstag, 10. April 2018

Kontroverse ums Kopftuch

Die immer wieder aufkommende Diskussion um religöse Symbole, glaubensgeprägtes Verhalten und die Glaubensausübung an sich zeigen, das dabei offensichtlich niemand gewillt ist, unser Grundgesetz zu beachten:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Grundrechtsberechtigt ist prinzipiell jedermann (Deutsche und Ausländer). 


Wenn wir über ein Kopftuchverbot diskutieren wollen, dann müssen wir grundsätzlich über ein Verbot des "Zur-Schau Tragens" aller religösen Symbole diskutieren. Kein christliches Kreuz mehr, kein Kopftuch, keine Kippa, kein was auch immer. Jeder kann und (!) darf in diesem Land seine Religion frei ausüben, darf glauben, an wen und was er will. Aber diese Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit anderer Bürger*innen beschneidet.

Wir sollten Religion und Glauben endlich zu dem machen, was sie sind: Privatsache eines jeden einzelnen Bürgers. Mir ist es egal, was andere Menschen glauben, aber sie sollen mich mit ihrem Glauben in Ruhe lassen. Wenn sie für Ihren Glauben ein Kopftuch brauchen, eine Kippa, ein Kreuz oder was auch immer, dann sollen sie dies in den dafür vorgesehenen Gebetsräumen (Kirchen, Moscheen, Synagogen oder wie auch immer der Tempel heißen mag) oder in ihren privaten Räumen nutzen und ihren Glauben ausüben.


Wenn wir aber allein über ein Kopftuchverbot diskutieren, dann ist das in dieser Form ein Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen